Die Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus Vertretern der Samtgemeinde und der Avacon Wasser GmbH zusammen. Die Gesellschafterversammlung wird 2x jährlich einberufen und entscheidet u.a. über folgende Gegenstände:

1) Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Ergebnisses, Deckung des Jahresverlustes.
2) Entlastung der Geschäftsführung.
3) Feststellung der Geschäftsordnung.
4) Feststellung der von den Geschäftsführern aufgestellten Wirtschäftspläne und deren Änderungen.
5) Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
6) Finanzierungen, Aufnahme und Hingabe von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährleistungsverträgen und Bestellung sonstiger Sicherheiten.
7) Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen.
8) Übernahme neuer Aufgaben und Aufgabe bisheriger Unternehmensgegenstände.


Der Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Herrn Lothar Meyer, Vorsitzender des Aufsichtsrates
  • Herrn Thomas Meyer, stellv. Vorsitzender
  • Herrn Hans Wiesner
  • Herrn Malte Luhmann
  • Frau Christine Kulms-Montanus